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Peter Spörrer
Kulturamt der Stadt Weil am Rhein
Rathausplatz 1
79576 Weil am Rhein

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Allgemeine Geschäftsbedingen für Eintrittskarten

Eintrittskarten können über die Website www.kieswerk-open-air.de erworben werden. Der Verkauf erfolgt über einen Drittanbieter. Für den Erwerb der Eintrittskarten gelten die AGBs des Drittanbieters, siehe
https://iframe.cineorder.kino-weil.de/kieswerk/terms.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Käufer*in die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  • Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Auch aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
  • Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Ticketpreises. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
  • Bei Konzerten bzw. Musikveranstaltungen besteht auf Grund der Lautstärke Gefahr von Gehör- und Gesundheitsschäden für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
  • Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für Sach- und Körperschäden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner gesetzlichen Vertretungen.
  • Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
  • Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
  • Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher*innen auch mit technischen Hilfsmitteln auf die Mitnahme von verbotswidrigen mitgeführten Gegenständigen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. Dies gilt auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände oder beim Verlassen.
  • Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  • Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken, Glasbehältern, Dosen, Druckgasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Erlaubt sind jedoch leere Plastikflaschen bis zu einem Fassungsvermögen von einem Liter sowie medizinisch notwendige Behältnisse.
  • Das Festivalgelände darf nur mit Eintrittskarte betreten werden.
  • Auf der Veranstaltung werden Foto-, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Diese werden zur Öffentlichkeitsarbeit und/oder zur Werbung (auch in den sozialen Medien) genutzt und dienen außerdem der dauerhaften Dokumentation der Veranstaltung sowohl offline als auch online und sie können somit auch im außereuropäischen Ausland abgerufen werden. Diese Verarbeitung dient der Wahrung unseres berechtigten Interesses an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Gegen die Verarbeitung steht Ihnen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht zu.
  • Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Festivalgelände. Jede/r Besucher*in ist verpflichtet, ein offizielles Ausweisdokument ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen.
  • Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Einzige Ausnahme sind behördlich anerkannte Assistenzhunde. In diesem Falle ist der Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft am Einlass vorzuzeigen.

Bitte beachten Sie auch unsere Hausordnung.

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